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Larissa Kamer
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DES BZLU BILDUNGSZENTRUM LUZERN

1. Geltungsbereich

Zum BZLU Bildungszentrum Luzern gehören die folgenden Schulen: HFT Luzern AG, HFW Luzern AG, Seitz Handels- und Kaderschule AG. Die vorliegenden AGB haben Gültigkeit für alle Schulen des BZLU. Die Details und Bedingungen der einzelnen Schulen und Lehrgänge sind den entsprechenden Ausschreibungen in den Broschüren und auf der Website bzlu.ch zu entnehmen.

 

2. Anmeldung
Mit der Anmeldung anerkennt die angemeldete Person die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des BZLU Bildungszentrum Luzern.

Nach Eingang der Anmeldung bestätigt das Sekretariat den Anmeldeeingang. Wenn noch Unterlagen fehlen oder die Aufnahmebedingungen nicht vollumfänglich erfüllt sind, nimmt das BZLU Bildungszentrum Luzern mit den Interessenten Kontakt auf.

Bei Überbuchungen wird eine Warteliste geführt. Studiengänge, für die bei Anmeldeschluss zu wenig Anmeldungen vorliegen, werden nicht durchgeführt oder können zeitlich verschoben oder mit anderen Klassen zusammengelegt werden.

HFT und HFW: Nach Ablauf des Anmeldeschlusses und Einzahlung der Anmeldegebühr stellt das BZLU Bildungszentrum Luzern eine definitive Aufnahmebestätigung aus. Wer nicht zugelassen wird, erhält einen entsprechenden schriftlichen Entscheid.

 

3. Kosten und Abmeldung
Nach Bestätigung der Anmeldung ist die Gebühr für das Aufnahmeverfahren in jedem Fall geschuldet und wird vollumfänglich innert der auf der Rechnung publizierten Frist fällig. Lehrmittel sind nur dort im Kursgeld inbegriffen, wo dies explizit in der Ausschreibung aufgeführt ist.

Bei einer Abmeldung bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Semesters sind die Semestergebühren rückerstattbar. Danach kann ein Austritt frühestens auf Ende des 1. Semesters erfolgen. Die Semestergebühren sind in jedem Fall geschuldet.

Bei mehrsemestrigen Studiengängen ist ein vorzeitiger Rücktritt auf Ende eines Semesters möglich. Die entsprechende Abmeldung hat bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des nachfolgendenden Semesters schriftlich zu erfolgen.

Abmeldungen haben schriftlich zu erfolgen.

Nicht besuchte Lektionen können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

 

4. Subventionen
Für subventionierte Bildungsangebote (HFT und HFW) profitieren die Teilnehmenden von einem reduzierten Preis, falls die Bedingungen dafür erfüllt sind und die benötigten Unterlagen fristgerecht eingereicht werden.

Die aktuellen Subventionen sind auf www.bzlu.ch publiziert. Das BZLU Bildungszentrum Luzern bzw. die entsprechende Schule behält sich das Recht vor, die publizierten Studiengebühren aufgrund von Veränderungen der durch die Kantone subventionierten HFSV-Beträge anzupassen.

 

5. Zahlungsbedingungen
Die Studiengebühren werden semesterweise in Rechnung gestellt und sind jeweils im Voraus zu bezahlen. Ratenzahlungen sind vor Rechnungsstellung zu beantragen.

 

6. Präsenz
Die Teilnehmenden verpflichten sich, am Präsenzunterricht teilzunehmen. Vorhersehbare Abwesenheiten sind der Studienleitung bzw. dem Sekretariat mitzuteilen.

 

7. Versicherung
Versicherungen aller Art sind Sache der Teilnehmenden.

Das Benutzen der Anlagen des BZLU Bildungszentrum Luzern erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle, Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann das BZLU Bildungszentrum Luzern nicht haftbar gemacht werden.

Bei externen Veranstaltungen (Seminare, Auslandseminare, Simulationen, etc.) wird jegliche Haftung für entstandene Schäden ausgeschlossen. Die Teilnehmenden sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich.

 

8. Datenschutz
Die Studierenden des BZLU Bildungszentrum Luzern erklären sich einverstanden, dass persönliche Daten gespeichert, zu Auswertungszwecken aufbewahrt und für persönliche Werbezuschriften verwendet werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben; ausgenommen an Gemeinden, Bund und Kantone für die Einforderung der Subventionsbeiträge für vorgeschriebene Statistiken.

Das BZLU Bildungszentrum Luzern behält sich das Recht vor, im Rahmen von internen und externen Veranstaltungen aufgenommene Bilder/Videos von Teilnehmenden auf Social Media Plattformen, eigenen Webseiten, Werbeerzeugnissen sowie Presseartikeln zum Zweck der öffentlichen Wahrnehmung und Promotion der Aktivitäten der Schule zu publizieren. Genannte Personen werden auf Social Media Plattformen mit ihren persönlichen Accounts verlinkt. Bei einer längerfristigen Verwendung von Bildmaterial in Broschüren u.ä. werden die abgebildeten Personen um das Einverständnis der Bildpublikation angefragt, insbesondere dann, wenn auf dem Bild weniger als vier Personen erkennbar sind.

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Unerwünschte Werbung kann jederzeit mündlich oder schriftlich abbestellt werden.

 

9. Verstösse gegen das Schulreglement
Im Falle grober Verstösse gegen die im Schulreglement festgehaltenen Verpflichtungen oder gesetzlichen Regelungen ist das BZLU berechtigt, alle mit dem Studierenden/der Studierenden getroffenen Vereinbarungen mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Für allfällige aus einem solchen Ereignis resultierende Schäden ist der/die Fehlbare dem BZLU schadenersatzpflichtig.

 

10. Vorbehalte
Programm- und Preisänderungen sowie Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vorbehalten. Offensichtliche Irrtümer bzw. Fehler werden korrigiert.

Die aktuellen Angaben finden sich jeweils auf www.bzlu.ch.